Gehorsamsprüfung der Freien und Hansestadt Hamburg

In Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Von dieser können Sie sich durch einen Nachweis (erfolgreich durchgeführte Gehorsamsprüfung) befreien lassen. Nach der Befreiung darf Ihr Hund überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint von Ihnen geführt werden.

Von der Freien und Hansestadt Hamburg bin ich als Sachverständige für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen (Befreiung von der Anleinpflicht) anerkannt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gehorsamsprüfung

  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate
  • Der Hund muss mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gemäß ISO-Norm gekennzeichnet sein
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen- und sonstige Schäden 
  • Anmeldung im Hamburger Hunderegister (wenn der/die Hundehaltende/n in Hamburg lebt/leben) – die Anmeldung kann gegebenenfalls unter diesem Link vorgenommen werden: https://www.hamburg.de/anmeldung/
  • Der Hund ist kein gefährlicher Hund gemäß §2 des Hamburger Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG)
  • Das Halten und/oder Führen des Hundes/von Hunden darf nicht untersagt worden sein
  • Für den Hund darf kein Leinen- oder Maulkorbkorbzwang angeordnet worden sein

Zur Prüfung bitte mitbringen

  • Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht – ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben (ein Antrag pro Antragsteller:in)
  • Nachweis der Hundehalter-Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie maximale Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Besitzers
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Anmeldebescheinigung des Hamburger Hunderegisters oder Ausdruck der Onlineanmeldung
  • Hilfsmittel für den Hund; erlaubt sind:
    • festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
    • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
    • Leine
    • Pfeife
    • Halti
    • Futter oder Spielzeug als Belohnung für absolvierte Übungen

Kosten 

  • Eine Person mit 1 Hund: €90,- (inkl. €27,- Behördengebühr)
  • Zweite Person desselben Haushalts mit demselben Hund in derselben Prüfung: €75,- (inkl. €27,- Behördengebühr)

Bei den angebenden Preisen handelt es sich um Endpreise.